Prüfungen (gestreckte Abschlussprüfung)

Die Prüfungsordnung gliedert die Gesellenprüfung in zwei Prüfungsteile:

  • Teil 1 - findet bei regulärer Ausbildungszeit im 2. Lehrjahr statt, frühestens nach 18 Monaten
  • Teil 2 - am Ende der Lehrzeit

In die Bewertung der Gesamtnote fließen die Ergebnisse von Teil 1 zu 30%  und von Teil 2 zu 70% ein.